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Ausgabe 22/2019 vom 06.06.2019
[Anrede] [Nachname],
willkommen beim 'Infodienst für Mitglieder' - dem wöchentlichen, kostenlosen E-Mail-Service Ihrer Handwerkskammer Erfurt. Aktuelle und wichtige Informationen für Ihren Betrieb finden Sie hier punktgenau formuliert.

Dieser Infodienst wird in Zusammenarbeit mit Holzmann Medien produziert. Sollten Sie Fragen und Anregungen haben oder sollten Sie den Infodienst nicht mehr beziehen wollen, dann nutzen Sie bitte die entsprechenden Links am Ende dieser Seite. Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihnen

Ihre Handwerkskammer Erfurt
Inhalt
"Gesichter des Handwerks": Voting ist gestartet
Kassenführung: Zehn Tipps, die Zuschätzungen verhindern
Arbeitszimmer an Arbeitgeber vermieten: Die steuerlichen Folgen – Teil 2
Kündigungsschutz: Diese Regeln und Sonderregeln gelten für Kleinbetriebe
Freunde am Arbeitsplatz: Was geht, was nicht?
Energieeffizienz: Diese Angebote im Mittelstand werden gefördert
Gefährdungsbeurteilung: Leitfäden für ein Maßnahmenkonzept
Berufliche Bildung: Nachhaltigkeit im Arbeitsalltag
Aktuelle Kurse: Weil Weiterbildung Sie weiterbringt!
"Gesichter des Handwerks": Voting ist gestartet
Gesichter des Handwerks
© HWK Erfurt
Wer sich dem Voting ebenfalls stellen will, muss jetzt schnell sein. Eine Bewerbung ist noch bis zum 14. Juni möglich.

Mehr Informationen

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Kassenführung: Zehn Tipps, die Zuschätzungen verhindern
Jeder Handwerksbetrieb, in dem sich eine elektronische Registrierkasse oder eine offene Ladenkasse befindet, muss damit rechnen, dass bei ihm in absehbarer Zeit ein unangekündigter Besuch des Finanzamts stattfindet. Wie Betriebsinhaber dabei Zuschätzungen des Finanzamts verhindern beziehungsweise minimieren können, erfahren Sie hier.

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Arbeitszimmer an Arbeitgeber vermieten: Die steuerlichen Folgen – Teil 2
Um die Kosten in voller Höhe steuerlich geltend zu machen, können Arbeitnehmer ihr heimisches Arbeitszimmer an den Arbeitgeber vermieten. Welche Voraussetzungen gelten, damit die Einnahmen aus der Vermietung vom Finanzamt auch tatsächlich als Mieteinnahmen und nicht als Arbeitslohn eingestuft werden, wurde im ersten Teil dieser Mini-Steuerserie geklärt. Doch das ist nur die erste Hürde für die Anerkennung des Werbungskostenabzugs. Erfahren Sie mehr.

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Kündigungsschutz: Diese Regeln und Sonderregeln gelten für Kleinbetriebe
Kündigungsschutz in Kleinbetrieben gibt es nicht. Wirklich wahr oder Fehlannahme? Zwar greift in Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern der gesetzliche Kündigungsschutz nicht. Dennoch kann auch hier nicht in allen Fällen ohne Begründung und ohne Sondererlaubnis gekündigt werden. Erfahren Sie mehr.

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Freunde am Arbeitsplatz: Was geht, was nicht?
Freundschaften zwischen Kollegen können das Betriebsklima verbessern. Dennoch gibt es Fallstricke, insbesondere beim Verhältnis zum Chef. Tipps zum richtigen Umgang mit Freundschaften im Betrieb erhalten Sie hier.

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Energieeffizienz: Diese Angebote im Mittelstand werden gefördert
Wettbewerbsfähigkeit steigern und gleichzeitig das Klima schützen: Energieeffizienz zahlt sich auch für mittelständische Betriebe aus. Der erste Schritt, um Einsparmöglichkeiten aufzuspüren, ist die Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten. Das Wirtschaftsministerium übernimmt dabei bis zu 80 Prozent der Kosten. Was gefördert wird und wie Sie den staatlichen Zuschuss bekommen, erfahren Sie hier.

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Gefährdungsbeurteilung: Leitfäden für ein Maßnahmenkonzept
Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) unterstützt kleine und mittelständische Betriebe bei der Gefährdungsbeurteilung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Mit leicht zugänglichen Parametern können Risiken eingeschätzt, mit Maßnahmen verknüpft und durch Schutzleitfäden (SLF) umgesetzt werden. Leitfäden der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) führen Sie Schritt für Schritt durch das EMKG.

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Berufliche Bildung: Nachhaltigkeit im Arbeitsalltag
Damit Betriebe auch in Zukunft nachhaltig agieren, muss in der beruflichen Bildung das Wissen über nachhaltiges Handeln vermittelt werden. Erfahrungsberichte von Ausbildern, Auszubildenden, Lehrkräften der beruflichen Schulen und Betriebsinhabern zeigen, wie dies in der Praxis gelingen kann. Erfahren Sie mehr.

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Aktuelle Kurse: Weil Weiterbildung Sie weiterbringt!
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© HWK Erfurt
13.06.2019
Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) lesen und verstehen

20.06.2019
Personalbeschaffung – Zunehmende Herausforderungen

01.07. - 13.12.2019
Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung

02. - 04.07.2019
Kassenführung leicht gemacht - Die neuen GOBD Grundsätze

Alle Kurse, Seminare und Lehrgangsangebote und Fachkräftesicherung für das Handwerk unter www.hwk-erfurt.de/kurse

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Archiv des Infodienstes für Mitglieder
Alle Ausgaben finden Sie zwei Wochen nach Veröffentlichung im Archiv des Infodienstes für Mitglieder.

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Postanschrift: Postfach 900 351, 99106 Erfurt
Telefon 0361 6707-0
Fax 0361 6707-200
E-Mail: info@hwk-erfurt.de
Internet: hwk-erfurt.de

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Präsident Stefan Lobenstein
Hauptgeschäftsführer Thomas Malcherek
(Anschrift wie oben)

Zuständige Aufsichtsbehörde
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Max-Reger-Straße 4-8, 99096 Erfurt

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 II Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
Thomas Malcherek
Telefon 0361 6707-213, Fax 0361 6707-200
E-Mail: zb@hwk-erfurt.de

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