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Bund fördert E-Mobilität
Betriebe in Städten mit hohen Schadstoffwerten erhalten beim Kauf neuer Fahrzeuge einen Zuschuss.
© fotohansel / Adobe Stock
InfoStream - Ausgabe 7/2019 vom 25. April 2019
Onlinebörse: Melden Sie Ihre freien Lehrstellen
Seit mehr als 15 Jahren können unsere Mitgliedsbetriebe ihre freien Lehrstellen und Praktikumsplätze kostenlos in den Online-Börsen der Handwerkskammer veröffentlichen. Die App „Lehrstellenradar“ bringt die Angebote auf das Smartphone und bietet Schulabgängern und Bewerbern zusätzliche nützliche Funktionen. Betriebe können ihre Ausbildungs- Praktikumsplätze jederzeit eintragen und aktualisieren.
Lehrstellen eintragen
Praktikumsplätze eintragen
Meisterprüfung: Prüfer werden - Ehrensache!
Keine Meister ohne Meisterprüfer. Rund 200 Frauen und Männer sind zurzeit in den Prüfungsausschüssen der Handwerkskammer aktiv. Mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsförderung und sichern die Qualität der Meisterausbildung. Gefragt sind Fachwissen, Urteilsvermögen und menschliche Reife. Mehr über diese verantwortungsvolle Aufgabe erfahren Sie hier.
Bildungsakademien: Honorarlehrkräfte in der Aus- und Weiterbildung gesucht
Die Bildungsakademie Tübingen, das zentrale Aus- und Weiterbildungszentrum der Handwerkskammer Reutlingen für den gewerblich-technischen Bereich, sucht qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder auf Honorarbasis sowie Fachdozentinnen und Fachdozenten, die ihr Handwerk verstehen und Wissen gerne an andere vermitteln. Die aktuellen Ausschreibungen finden Sie hier.
Recht beim Friseur: Waschen, schneiden – Schadenersatz?
Schnitt misslungen oder falsche Haarfarbe: Beim Friseurbesuch kann einiges schiefgehen. Darf der Kunde bei mangelhafter Leistung die Bezahlung verweigern? Wann darf er auf Nachbesserung bestehen? Und können Kunden bei Fehlern des Friseurs Schmerzensgeld oder Schadenersatz verlangen? So ist die Rechtslage.
Geschäftsgeheimnisgesetz: Was jetzt auf Betriebe zukommt
Das Geschäftsgeheimnisgesetz ist beschlossene Sache. Unternehmen müssen nun schnell handeln und ihre Mitarbeiter für dieses Thema sensibilisieren. Denn das Gesetz kennt keine Übergangsfrist. Erfahren Sie mehr.
Steuern: Falsche Angaben können teuer werden
Nimmt es der Steuerzahler mit den Angaben in Sachen Steuer nicht ganz so ernst, kann das teuer und zeitaufwändig werden. Zwei Beispiele für Stolperfallen im Steuerrecht, finden Sie hier.
Kosten für Messestand: Hinzurechnung zur Gewerbesteuer fragwürdig
Unter gewissen Voraussetzungen können Mietausgaben für Messestände anteilig dem Gewerbeertrag bei Ermittlung der Gewerbesteuer hinzugerechnet werden. Welche Regeln gelten und wie Sie sich dagegen wehren können, erfahren Sie hier.
Kundenbindung
Psychologie
Fünf Tricks für die Praxis
Marketing
Arbeitsschutz
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Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer

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Redaktion
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