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Handwerkskammer Reutlingen
Handwerk kompakt - Ausgabe 10/2026 vom 22. Mai 2026
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Widerrufsbutton: Welche Handwerker-Websites betroffen sind

Ab 19. Juni 2026 müssen Betriebe, die online Waren verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, einen gut sichtbaren Widerrufsbutton bereitstellen. Die Pflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße – mit wenigen Ausnahmen. Welche Vorschriften gelten, wie der Button gestaltet sein muss und welche Konsequenzen Verstöße haben können.

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Betriebsnachfolge: Übergang gestalten, Zukunft sichern

Bei unserer Info-Veranstaltung am 17. Juni in Reutlingen behandeln Steuer-, Rechts- und Unternehmensberater einige der Konstellationen, die in der Praxis häufig auftauchen.

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Mitarbeitergespräche: So finden Sie das passende Format

Gespräch ist nicht gleich Gespräch. In unserem Web-Seminar lernen Führungskräfte verschiedene Formate kennen und erfahren, wie sie das für den jeweiligen Anlass und die Beteiligten passende Format auswählen.

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Vorsteuerabzug ohne Rechnung: Was ein neues Urteil für Handwerker bedeutet

Bisher gilt in Deutschland: Ohne Eingangsrechnung in der Hand kein Vorsteuerabzug. Ein neues EU-Urteil stellt diesen Grundsatz infrage. Der Abzug ist direkt an die Leistungserbringung gekoppelt und gilt auch ohne ausgehändigte Rechnung. Wie selbständige Handwerker mit diesem Urteil umgehen sollten.

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Anschluss-Krankschreibung: Wann Betriebe nicht zahlen müssen

Neue Diagnose bedeutet nicht automatisch neuen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Reihen sich zwei Arbeitsunfähigkeiten nahtlos aneinander, kann ein einheitlicher Verhinderungsfall vorliegen. Dann können die sechs Wochen Lohnfortzahlung entsprechend verbraucht sein. Ein aktuelles Urteil zeigt, worauf Handwerksbetriebe bei verdächtigen Anschluss-Krankschreibungen achten sollten und wann sie die Zahlung verweigern können.

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Jobrad im Handwerksbetrieb: Was Chefs steuerlich beachten müssen

Bis Ende 2030 können Betriebe E-Bikes unter bestimmten Bedingungen lohnsteuerfrei überlassen – bei einer Gehaltsumwandlung gelten dagegen die 0,25- und 1-Prozent-Regelung. Diese Übersicht erklärt, welche Räder begünstigt sind und wo die Gehaltsumwandlung zur Falle wird. Ein Buchungsbeispiel zeigt die korrekte Erfassung des Privatanteils.

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Bewerberabsage: Diese Sätze können teuer werden

"Zu alt", "keine Frauen", "nur Deutsche": Wer aus diskriminierenden Gründen ablehnt, riskiert eine Klage nach dem AGG – und Entschädigungen im vierstelligen Bereich. Ein Rechtsanwalt und ein Personalberater erklären, welche Begründungen tabu sind und mit welchen Floskeln Arbeitgeber rechtssicher absagen.

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Warum Hacker Ihr E-Mail-Konto mehr wollen als Ihr Bankkonto

37 Prozent der Deutschen halten Online-Banking für sensibler als ihr E-Mail-Postfach – ein gefährlicher Irrtum. Denn über die E-Mail-Adresse lassen sich Passwörter zurücksetzen, Konten kapern und ganze digitale Identitäten übernehmen. Wie die sogenannte SHS-Regel und drei einfache Maßnahmen davor schützen.

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Handwerk kompakt-Archiv
Alle Ausgaben finden Sie zwei Wochen nach Veröffentlichung im Handwerk kompakt-Archiv.
Impressum
Handwerkskammer Reutlingen
Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen
Telefon: 07121 2412-0
Telefax: 07121 2412-400
E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de
Internet: www.hwk-reutlingen.de

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Körperschaft des öffentlichen Rechts

Vertretungsberechtigte
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Hauptgeschäftsführerin Christiane Nowottny
(Anschrift wie oben)

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV)
Christiane Nowottny, Hauptgeschäftsführerin
Zuständige Aufsichtsbehörde
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Neues Schloss, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart

Redaktion
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Telefon: 07121 2412-123
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