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Handwerkskammer Stuttgart
Handwerk kompakt - Ausgabe 23/2024 vom 14. Juni 2024
© amh-online.de/Sascha Schneider
Spannende Zahlen zum regionalen Handwerk

Wie viele Lebensmittelhandwerker gibt es im Rems-Murr-Kreis? Welchen Schulabschluss haben die meisten Azubis? Und welches Gewerk stellt die meisten Betriebe in der Region Stuttgart? Auf unserer Website finden Sie diese und viele weitere Zahlen.

© Picture-Factory - Fotolia
Impressum: Kostenpflichtige Abmahnungen vermeiden

Bereits im Mai wurde das bisher geltende Telemediengesetz außer Kraft gesetzt. Welche Änderungen Sie daher nun auf Ihrer Website dringend umsetzen sollten, erfahren Sie hier.

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© Pixabay
Ladelösungen: Richtig planen und umsetzen

In unserem kostenfreien Web-Seminar am 1. Juli widmen wir uns der Planung und Errichtung von Ladeinfrastruktur in Betrieben. Sie erhalten außerdem Tipps zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten.

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© Wirtschaftspreis Schwarzer Löwe BW
Schwarzer Löwe: Bis zum 16. August bewerben

Betriebe können die bedeutendste Auszeichnung für den Mittelstand in Baden-Württemberg und tolle Preise gewinnen. Regionale Tageszeitungen bewerten Firmen in fünf Kategorien.

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Public Viewing mit Kollegen und Kunden: Beachten Sie dies

Wer für seine Kundschaft oder Mitarbeitenden ein Public Viewing organisiert, muss sich an die Regeln der UEFA halten. Wann eine Vorführung gewerblich ist und welche Strafen drohen, berichtet das handwerk magazin.

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KI: So verweigern Sie Meta den Zugriff auf Ihre Daten

Facebook, Instagram und andere Meta-Dienste ändern ihre Richtlinien: Was Sie posten, wird ab dem 26. Juni als Trainingsmaterial für KI-Generatoren genutzt. Die Verbraucherzentrale informiert, wie Sie der Nutzung widersprechen.

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Ab Juli: Wer darf noch Gerüste aufstellen?

Das Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten kann in jedem Handwerk für eigene Zwecke ausgeführt werden, ist grundsätzlich aber dem Gerüstbauer zugeordnet. Was das neue Übergangsgesetz für die Praxis bedeutet, erklärt die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ).

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Handwerk kompakt-Archiv
Alle Ausgaben finden Sie zwei Wochen nach Veröffentlichung im Handwerk kompakt-Archiv.
Impressum
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Heilbronner Straße 43, 70191 Stuttgart
Telefon: 0711 1657-0
Telefax: 0711 1657-222
E-Mail: info@hwk-stuttgart.de
Internet: www.hwk-stuttgart.de

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Körperschaft des öffentlichen Rechts

Vertretungsberechtigte
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Hauptgeschäftsführer Peter Friedrich
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Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag MStV
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Redaktion
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