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InfoStream - Ausgabe 20/2019 vom 24. Mai 2019
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Mindestausbildungsvergütung: Warum wir sie kritisch sehen
Ab Januar 2020 verdienen Azubis im Handwerk mindestens 515 Euro im Monat. Das ist ein schwerer Eingriff in die Tarifautonomie und belastet vor allem die kleinen Betriebe.

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Diesel-Nachrüstung: Noch bis Ende Mai beantragen
ln wenigen Tagen reduziert sich die Fördersumme bei der Nachrüstung von Handwerker-Fahrzeugen erheblich. Verlieren Sie daher keine Zeit: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

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WhatsApp: Darum sollten Sie dringend updaten
Egal, ob Sie den Messenger privat oder beruflich nutzen: Spielen Sie das aktuelle Update ein und schließen Sie eine Sicherheitslücke! Außerdem empfehlen wir Ihnen ein kostenfreies Abo der „Infos für Handwerksbetriebe“.

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Kündigung: Diese zwei Fehler sollten Sie vermeiden
Mindestens zwölf Prozent der Kündigungen, die 2018 ausgesprochen wurden, waren fehlerhaft. Das geht aus einer Auswertung von 785 Kündigungsfällen hervor. Wie Arbeitgeber es richtig machen und die zwei wichtigsten Fehlerquellen vermeiden, erläutert die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ).

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Marketing: Kostenfreies Training für Existenzgründer
Marketing fängt schon bei den Gründungsvorbereitungen an – und ist weitaus mehr als Werbung. Denn nur wer weiß, was seine zukünftigen Kunden wünschen, kann seine Ideen erfolgreich umsetzen. Ein kostenfreies E-Training für junge Gründerinnen und Gründer bietet das Bundeswirtschaftsministerium.

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Arbeitsschutz
Die Neuerungen der Europäischen PSA-Verordnung
Die Auswirkungen auf persönliche Schutzausrüstungen fasst die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) zusammen.
So arbeiten Tischler und Schreiner sicher und gesund
Die DGUV bietet einen kompakten Überblick mit Maßnahmen gegen Gefährdungen und praxiserprobte Handlungsanweisungen.
Steuer
Höhere Werbungskosten bei Arbeit auf der Baustelle
Wer mehr als vier Jahre einer Baustelle zugeordnet ist, kann unter Umständen höhere Kosten geltend machen.
Das gilt beim Altersentlastungsbetrag
Wer 2018 finanzielle Verluste hatte, kann diese verrechnen. Beim Altersentlastungsbetrag gibt es aber Stolpersteine.


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