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Virtuelle Sprechtage: Angebot der Kammer zur Nachfolge nutzen
Die Berater der Handwerkskammer Karlsruhe müssen derzeit auf Abstand gehen – aber nicht auf Distanz. Deshalb bieten Beate Karcher und Andrea Winkler zusätzlich zu den kostenfreien Einzelberatungen virtuelle monatliche Sprechtage an. Angesprochen sind beispielsweise Unternehmer, die sich zum Verlauf und den Meilensteinen einer Betriebsübergabe und über personelle Fragen während dieses Prozesses informieren möchten.

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Ausgabe 5 vom 11.02.2021
InfoStream
Widerrufsrecht bei Verträgen: Verstärkt im Fokus bei Rechtsstreitigkeiten
Aktuell prüfen Rechtsanwälte vermehrt, ob bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. Der Handwerksbetrieb ist einem hohen Kostenrisiko ausgesetzt, wenn er den Verbraucher/Kunden gar nicht oder falsch über das Widerrufsrecht belehrt.

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Sieben Tipps: So führen Sie neue Mitarbeiter erfolgreich in den Betrieb ein
Laut einer Umfrage glauben 83 Prozent der Personalverantwortlichen, dass die Anfangsfluktuation in Unternehmen durch ein besseres Onboarding verringert werden kann. Sieben Tipps, wie es Handwerkschefs gelingt, neue Mitarbeiter effizient in den Betrieb einzuführen und so langfristig an sich zu binden, finden Sie hier.
Corona-Regeln: Das droht Betrieben, wenn sie sich nicht daran halten
Von hohen Bußgeldern bis Schadensersatzansprüchen: Ein Rechtsanwalt erklärt, welche rechtlichen Konsequenzen auf Arbeitgeber zukommen, wenn sie die Corona-Schutzmaßnahmen im Betrieb nicht umsetzen. Erfahren Sie mehr.
Notebook, Tablet, Smartphone & Co.: Das gilt bei der Abschreibung
Liegt der Kaufpreis für ein Telekommunikationsgerät über 800 Euro netto, greifen die Regeln zur Abschreibung. Die Nutzungsdauer für ein Notebook oder ein Tablet beträgt drei Jahre, für ein Smartphone sieht die amtliche Abschreibungstabelle eine Nutzungsdauer von fünf Jahren vor. Mehr dazu erfahren Sie hier.
GmbH-Gesellschafter: Risiko verdeckte Gewinnausschüttung
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer stehen steuerlich unter Beobachtung durch die Sachbearbeiter und Prüfer der Finanzämter. Es wird laufend geprüft, dass das zu versteuernde Einkommen der GmbH aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses nicht unangemessen bzw. fremdunüblich gemindert wird. Stellt das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung fest, hat das steuerliche Konsequenzen. Mehr erfahren Sie hier.
Existenzgründung: Worauf es bei einem Businessplan ankommt
Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, sollte einen Businessplan haben. Wie Sie darin unternehmerische Ziele erarbeiten, formulieren und kontrollieren, welche Form der Plan haben sollte und welche Fehler Sie bei der Erstellung vermeiden sollten, zeigt Ihnen eine Broschüre von GründerZeiten.
Während Corona: Psychische Belastung der Mitarbeiter im Blick behalten
Neue Arbeitsorganisation, veränderte Arbeitsabläufe und die emotionale Inanspruchnahme können Mitarbeiter in der Corona-Pandemie stark belasten. Um Arbeitgeber dafür zu sensibilisieren und ihnen Tipps zu geben, hat die DGUV eine Handlungshilfe herausgegeben.
Checkliste: Analysieren Sie Ihren Rekrutierungsprozess
Die passenden Fachkräfte zu finden ist für jeden Betriebsinhaber essentiell. Aber erreichen Sie mit Ihren bisherigen Personalbeschaffungsmaßnahmen Ihre Wunschkandidaten? Das können Sie anhand der Checkliste "Analyse des Rekrutierungsprozesses" des Bundeswirtschaftsministeriums jetzt überprüfen.
Auffrischungskurs: Asbest Sachkundelehrgang
TRGS 519 Anlage 4 c
Der Umgang mit dem Baustoff Asbest erfordert Sachkunde. Mit der geänderten "Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS)" in Bezug auf Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an fest gebundenen Asbestprodukten (TRGS 519) müssen Sachkundige ihre Befähigung aktualisieren und neu nachweisen. Um Ihr Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten, bieten wir Ihnen diesen gesetzlich geforderten Fortbildungslehrgang an. Infos und Anmeldung unter: www.bia-karlsruhe.de/asbest-af.
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Friedrichsplatz 4-5, 76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 1600-0
Fax: 0721 1600-199
E-Mail: info@hwk-karlsruhe.de
Internet: hwk-karlsruhe.de

Rechtsform
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Vertretungsberechtigte gemäß § 109 der Handwerksordnung (HwO)
Präsident Joachim Wohlfeil
Hauptgeschäftsführer Gerd Lutz
(Anschrift wie oben)
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 II Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
Alexander Fenzl
Telefon: 0721 1600-116,
Fax: 0721 1600-316
E-Mail: fenzl@hwk-karlsruhe.de
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Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart
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