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Achtung: Verjährung von Forderungen
Betriebe sollten am Jahresende die Verjährung von Forderungen beachten. Denn die Verjährung ändert die rechtliche Durchsetzbarkeit eines bestehenden Anspruchs. Die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Betriebe können offene Rechnungen auch nach Eintritt der Verjährung noch einfordern, falls sich der Kunde jedoch auf die Verjährung beruft, kann die Forderung nicht mehr verfolgt und durchgesetzt werden.

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Ausgabe 48 vom 03.12.2020
InfoStream
Weihnachtskarten: Verschiedene Kampagnenmotive zur Auswahl
Ob strahlende Kinderaugen oder ein fleißiger Weihnachtsmann: Im Werbeartikelshop des Handwerks können Sie zwischen verschiedenen Weihnachtsmotiven auswählen und diese ganz einfach für 75 Cent pro Karte bestellen.

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Corona-Prämie: Acht Antworten auf wichtige Praxisfragen
Arbeitgeber, denen es trotz Corona-Krise finanziell einigermaßen gut geht, können ihren Mitarbeitern eine Corona-Prämie in Höhe von bis zu 1.500 Euro steuerfrei und sozialversicherungsfrei auszahlen. Hier die Antworten auf die acht häufigsten Fragen rund um die Corona-Prämie.
Lockdown und Quarantäne: So lassen sich Chefs nicht unterkriegen
Als Betriebsinhaber von jetzt auf gleich in Corona-Quarantäne. Das ist eine Bewährungsprobe: Nicht nur für das Unternehmen, sondern auch die persönliche Belastbarkeit. Wie schaffen Handwerker es, in diesem Fall nicht zu verzweifeln? Personal Life Coach Frank Fuhrmann gibt Tipps.
Kauf einer Immobilie: Was gilt steuerlich bei der Preisaufteilung?
Erwerben Sie für Ihren Betrieb eine Immobilie, können Sie für den Gebäudewert eine gewinnmindernde Abschreibung geltend machen. Das gleiche gilt, wenn Sie privat eine Wohnung oder ein Haus kaufen und vermieten. Um den Gebäudewert zu ermitteln, muss der Kaufpreis in einen Gebäude-Kaufpreis und in einen Grund-und-Boden-Kaufpreis aufgeteilt werden. Und diese Aufteilung führt in der Regel zu Kontroversen mit dem Finanzamt. Erfahren Sie mehr.
Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag: Wichtige Fragen und Antworten
Reisende soll man nicht halten, lautet eine alte Weisheit aus dem Arbeitsleben. Dennoch braucht es einen zeitlichen Rahmen, um einen Vertrag ordentlich abzuwickeln. Dafür gibt es die Kündigungsfrist. Das Gesetz hat für sie gewisse Mindeststandards gesetzt. Diese kommen in der Praxis aber nicht immer zum Einsatz. Ein Überblick über die wichtigsten Regeln und Ausnahmen.
Nachhaltigkeit im Betrieb: Online-Tool hilft bei Bestandsaufnahme
Ein neues kostenloses Online-Tool von "HANDWERKN" hilft Handwerksunternehmen die betriebliche Nachhaltigkeit auf den Punkt zu bringen. Das Instrument zeigt Betriebsinhabern zum einen, wie ressourcenschonend sie wirtschaften oder wie nachhaltig ihre Personalpolitik ist. Zum anderen dient es als Anleitung für weitere Verbesserungen. Hier geht´s zum Online-Tool.
Online-Shoppen: Fünf Tipps für mehr Sicherheit
Online einkaufen wird immer beliebter – und die Corona-Pandemie wird diesen Trend sicherlich verstärken. Gerade deshalb sind Online-Shops und ihre Kunden in den Wochen vor Weihnachten beliebte Ziele von Cyber-Kriminellen. Was Sie beim Online-Einkaufen beachten müssen, zeigt Ihnen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik anhand von fünf Tipps.
Neue Prämien: BG BAU fördert Arbeitsschutz mit bis zu 10.000 Euro
Sie gehören zu den folgenreichsten Arbeitsunfällen der Baubranche: Absturzunfälle. Um den Arbeitsschutz zu erhöhen, fördert die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft jetzt Investitionen in sichere Arbeitsmittel mit bis zu 10.000 Euro. Unternehmen können die Prämien noch für 2020 beantragen. Mehr erfahren Sie hier.
Kurs: Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV3)
Der Kurs wendet sich an alle, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind, die aber wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln ausführen sollen, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind. Sie werden umfassend auf die Gefahrenquellen im Umgang mit elektrischem Strom hingewiesen und wissen, welche Maßnahmen bei Stromunfällen einzuleiten sind. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab, in der Sie die erforderlichen Kenntnisse in Theorie und Praxis nachweisen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, in dem bescheinigt wird, für welche Tätigkeiten Sie künftig vom Unternehmer bestellt und beauftragt werden dürfen.
Infos und Anmeldung unter: www.bia-karlsruhe.de/elektrofachkraft.
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