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Soforthilfe des Landes: Wann und wo Sie sie beantragen können
Mit dem Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau werden gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Handwerks- und Industrie- und Handelskammern des Landes werden die Prüfung der Anträge auf Soforthilfe übernehmen.

Alle Informationen zum Antragsverfahren
Ausgabe 12 vom 26.03.2020
InfoStream
Corona-Krise: FAQs - Hinweise für Betriebe
Viele Handwerkerinnen und Handwerkwer aus dem Kammerbezirk Karlsruhe stehen momentan vor einer ganzen Reihe an Fragen. Die Handwerkskammer Karlsruhe hat eine Informationsseite mit FAQs eingerichtet, die ständig aktualisiert wird.

Zu den FAQs
Corona-Steuererleichterungen nutzen: Diese Praxis-Tipps helfen
Nicht nur gesundheitlich, sondern auch wirtschaftlich wirkt sich die Corona-Pandemie verheerend aus. Die Bundesregierung hat deshalb Steuererleichterungen beschlossen. Wie Handwerksbetriebe von diesen profitieren können, zeigen die folgenden Praxis-Tipps.
Ansteckungsrisiko minimieren: Im Betrieb, auf dem Bau, beim Kunden
Kunden und Mitarbeiter fürchten das Ansteckungsrisiko. Die Corona-Epidemie stellt auch jene Gewerke vor Herausforderungen, die ihrer Tätigkeit noch weiterhin nachgehen dürfen. Wie Arbeitgeber ihre Mitarbeiter im Arbeitsalltag richtig schützen – und was es beim Kundenkontakt zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
Coronavirus und Arbeitsrecht: Das sollten Betriebe wissen
Das Coronavirus breitet sich immer weiter aus, die Verunsicherung ist auch in den Betrieben groß. Was man über arbeitsrechtliche Konsequenzen des Virus wissen muss, erfahren Sie hier.
Corona-Steuertipps für Arbeitnehmer: Das müssen Sie jetzt wissen
Arbeitnehmer müssen teilweise im Home-Office arbeiten, sich wegen der Schulschließungen um die Kinder zu Hause kümmern oder werden in Kurzarbeit geschickt. In diesem Zusammenhang gibt es verschiedene steuerliche Erleichterungen, aber auch eine Stolperfalle, auf die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter hinweisen sollten. Erfahren Sie mehr.
Coronavirus und Home-Office: Diese Tools erleichtern die Arbeit
In diesen Tagen schicken immer mehr Betriebe ihre Mitarbeiter nach Hause. Überall dort, wo es möglich ist, soll auch im Handwerk von zu Hause aus gearbeitet werden. Damit das reibungslos klappt, braucht es die richtigen Tools. Erfahren Sie mehr.
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Friedrichsplatz 4-5, 76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 1600-0
Fax: 0721 1600-199
E-Mail: info@hwk-karlsruhe.de
Internet: hwk-karlsruhe.de

Rechtsform
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Vertretungsberechtigte gemäß § 109 der Handwerksordnung (HwO)
Präsident Joachim Wohlfeil
Hauptgeschäftsführer Gerd Lutz
(Anschrift wie oben)
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 II Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
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Telefon: 0721 1600-116,
Fax: 0721 1600-316
E-Mail: fenzl@hwk-karlsruhe.de
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