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Handwerkskammer Karlsruhe
Handwerk kompakt - Ausgabe 5/2026 vom 12. Februar 2026
© Foto-Christiane
Zahl der Betriebe auf Allzeithoch

Erfreulich: Die Zahl der Jungmeisterinnen und -meister ist auf 380 nach oben geschnellt. "Das Handwerk macht sich fit für die immer komplexeren Aufgaben, die es zu bewältigen hat", sagt Hauptgeschäftsführer Walter Bantleon. Diese und weitere Entwicklungen wurden im Rahmen der Jahrespressekonferenz vorgestellt. 

Ferienjobs im Handwerk: Was steuerlich zu beachten ist

Handwerksbetriebe, die Ferienjobs anbieten, haben zwei Vorteile. Zum einen bekommen sie Unterstützung zur Entlastung des festangestellten Personals. Zum anderen könnte der Ferienjob der Einstieg in eine Ausbildung im Betrieb sein. Oftmals bereitet dabei allerdings die Frage Kopfzerbrechen, was steuerlich zu beachten ist. Hier gibt es einen Überblick für Arbeitgeber.

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Sicherheitslücke: Microsoft veröffentlicht Notfall-Update

Microsoft hat ein Notfall-Update für sein Büropaket Office sowie den Dienst Microsoft 365 veröffentlicht. Der Konzern reagiert damit auf eine Sicherheitslücke, die Kriminelle bereits für Angriffe nutzen. Die Office-Pakete werden auch in vielen Betrieben, allerdings in unterschiedlichen Versionen verwendet. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Lücke zu schließen. Diese Tipps zeigen, wer wie vorgehen sollte.

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Betriebsübergabe: So gelingt die Kommunikation

Jeder vierte Handwerksbetrieb sucht in den kommenden Jahren eine Nachfolge. Bei der Betriebsübergabe gibt es zentrale Faktoren, die den Erfolg mitbestimmen. Besonders wichtig ist die Kommunikation. Eine Mentorin erklärt, wie offene Gespräche den Übergang erleichtern – und welche Fehler ihn gefährden.

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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben: Das gilt 2026

Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben veröffentlicht. Sie betreffen Handwerksbetriebe, die mit Nahrungsmitteln und Getränken handeln. Das Finanzamt unterstellt hier, dass der Unternehmer, der Ehegatte und Kinder auf Kosten des Betriebs mitessen. Diese Pauschbeträge gelten für die unentgeltlichen Wertabgaben im Jahr 2026.

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Energiesteuererstattung: E-Tool hilft bei der Prüfung

Handwerksbetriebe können sich Teile der Strom- und Energiesteuern zurückerstatten lassen. Dafür müssen sie einen Antrag beim zuständigen Hauptzollamt stellen. Unterstützung bei der Ermittlung einer möglichen Steuerentlastung bietet das E-Tool der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz. Es hilft Betrieben bei der Erfassung von Energieverbräuchen und -kosten. Zusätzlich kann man prüfen, ob man ermäßigungsberechtigt ist und wie hoch eine Ermäßigung ausfallen kann.

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Zukunft Handwerk: Praxis-Impulse für Handwerksbetriebe

Die Führung eines Handwerksbetriebs ist mit drängenden Fragen verbunden: Wie lassen sich Fachkräfte finden? Wer übernimmt die Nachfolge bei einer Betriebsübergabe? Und welchen Nutzen bietet Künstliche Intelligenz im Arbeitsalltag wirklich? Der Kongress "Zukunft Handwerk" am 4. und 5. März 2026 in München liefert hierzu Antworten in Form von Keynotes, Panels, Praxisforen und Netzwerkformaten.

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Erklärvideo: Was genau ist Betriebssport?

Fit bleiben ist im Arbeitsalltag wichtiger denn je. Beim Betriebssport lässt sich das gemeinsam im Team erleben. Doch nicht jeder Sport mit Kollegen gilt als Betriebssport. Damit Beschäftigte dabei unfallversichert sind, muss der Arbeitgeber einige Voraussetzungen erfüllen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung erklärt in einem Video, wann Betriebssport als solcher gilt und wann ein Versicherungsschutz greift.

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Meister in Form und Farbe: Das Maler- und Lackiererhandwerk

Die jungen Meisterinnen und Meister haben sich in einem mehrstufigen Verfahren für einen Ausstellungsplatz qualifiziert. Die fast 30 landesweit besten Arbeiten aus den Meisterprüfungen der Maler und Lackierer sind bis 8. März 2026 im Regierungspräsidium am Rondellplatz zu sehen.

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Auffrischung Asbest-Sachkunde

Das Seminar basiert auf den aktuellen Änderungen in den relevanten Vorschriften für den sachgemäßen Umgang mit Asbest. Es werden Problemstellungen aus der Praxis erörtert und wertvolle Tipps für den Umgang mit Asbest gegeben.

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Alle Ausgaben finden Sie zwei Wochen nach Veröffentlichung im Handwerk kompakt-Archiv.
Impressum
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Friedrichsplatz 4-5, 76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 1600-0
Fax: 0721 1600-199
E-Mail: info@hwk-karlsruhe.de
Internet: hwk-karlsruhe.de

Rechtsform
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Vertretungsberechtigte gemäß § 109 der Handwerksordnung (HwO)
Präsident Karsten Lamprecht
Hauptgeschäftsführer Walter Bantleon
(Anschrift wie oben)
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV)
Dirk Neubauer
Telefon: 0721 1600-116
E-Mail: neubauer@hwk-karlsruhe.de
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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
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