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Handwerkskammer Karlsruhe
Handwerk kompakt - Ausgabe 40/2025 vom 09. Oktober 2025
© fabry
Das Handwerk als sicherer Arbeitsplatz

Die Zahl der Beschäftigten im Handwerk bleibt weitestgehend stabil. Obwohl die Selbsteinschätzung der wirtschaftlichen Lage schwankt, blicken Unternehmerinnen und Unternehmer optimistisch auf das nächste Quartal. 

Betriebsarzt-Pflicht: Antworten auf wichtige Fragen

Der Betriebsarzt unterstützt Arbeitgeber dabei, Gefahrenquellen zu beseitigen und so die Anzahl der Unfälle im Betrieb zu vermindern. Schon ab einem Beschäftigten ist er Pflicht. Doch wo finden Arbeitgeber einen Arbeitsmediziner? Wer bezahlt ihn? Und darf der Betriebsarzt auch Krankmeldungen prüfen? Eine Übersicht gibt Antworten auf wichtige Fragen rund um die Betriebsarzt-Pflicht für Arbeitgeber.

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Aktivrente: Wer profitiert von steuerfreiem Verdienst?

Ab 1. Januar 2026 soll die im Koalitionsvertrag angekündigte Aktivrente starten. Geplant ist, dass Steuerzahler im Rentenalter, die weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen dürfen – und das monatlich. Die Pläne haben allerdings einen Haken. Nicht jeder, der im Rentenalter weiterarbeitet, profitiert. Das ist steuerlich für die Aktivrente geplant.

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Business Model Canvas: Von der Idee zum Geschäftsmodell

Digitale Technologien verändern die Ansprüche, die Kunden und Mitarbeiter an Handwerksbetriebe stellen. Das Potenzial für neue Geschäftsmodelle ist dementsprechend groß. Bei der systematischen Entwicklung von Geschäftsmodellen kann das Business Model Canvas helfen. Eine Anleitung erklärt, wie man mit dem Tool den idealen Weg für das eigene Vorhaben finden kann.

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Lebensmittel spenden statt wegwerfen: So geht es rechtssicher

Bäcker, Metzger oder Konditoren – alle können etwas dazu beitragen, dass weniger Lebensmittel im Müll landen. Eine Möglichkeit: Lebensmittel an Tafeln oder für andere wohltätige Zwecke spenden. Doch darf man das so einfach? Lesen Sie, was rechtlich beim Spenden von Lebensmitteln zu beachten ist und welche Steuern anfallen können.

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Hinweisgeberschutzgesetz: Wie sieht die Praxis aus?

Seit 2023 verpflichtet das Hinweisgeberschutzgesetz Unternehmen ab 50 Beschäftigten dazu, interne Stellen einzurichten, über die Mitarbeiter Rechtsverstöße melden können. Um zu erfahren, wie das Gesetz umgesetzt wird, hat das Bundesjustizministerium gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt eine Umfrage gestartet. Sie läuft noch bis zum 31. Oktober 2025 und richtet sich auch an Betriebe, die keine Meldestellen einrichten mussten.

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Klimaresilienz aufbauen: So ist der aktuelle Stand

Hitze, Starkregen, Stürme: Der Klimawandel zeigt sich vielseitig. Umso wichtiger werden bauliche Maßnahmen, die helfen eine Klimaresilienz aufzubauen. Wichtige Schwerpunkte sind dabei solche, an denen das Handwerk beteiligt ist: Dachbegrünung, Hitze- und Sonnenschutz, isolierende Verglasung und Maßnahmen, die gegen eine zu starke Versiegelung wirken. Wie dabei der aktuelle Stand ist, zeigt eine Datenseite der dena.

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Neue Regionalklassen 2026: Wo Autofahrer mehr bezahlen

Die Regionalklassen bestimmen mit, ob die Kfz-Versicherung teurer oder günstiger wird. Je nachdem, wo die meisten und teuersten Schäden bei Unfällen entstehen, steigen die Beiträge für die Kfz-Haftpflicht. Die Regionalklassen für 2026 stehen nun fest. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bietet eine einfache Online-Abfrage, die zeigt, wer 2026 mit Änderungen rechnen muss.

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Der EU AI Act – Was bedeutet das für Handwerksbetriebe?

Der EU AI Act ist das erste umfassende Regelwerk für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Handwerksbetriebe sind davon nur in geringem Ausmaß betroffen. Wir informieren Sie über die Umsetzung. 

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Frauenwirtschaftstage BW 2025

In ganz Baden-Württemberg finden Veranstaltungen zur Gleichstellung und Vielfalt in der Wirtschaft statt. Auch die Handwerkskammer Karlsruhe ist als Veranstalterin beteiligt, etwa am 15. Oktober 2025 in Pforzheim oder am 17. Oktober 2025 in Bühl. 

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Umgangsregeln für Azubis

Durch den Fokus auf Höflichkeit, Respekt und klare Kommunikation lernen die Auszubildenden, wie sie sich in verschiedenen Situationen angemessen und souverän verhalten können – sei es im Team, im Kundenkontakt oder im digitalen Umfeld.

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Alle Ausgaben finden Sie zwei Wochen nach Veröffentlichung im Handwerk kompakt-Archiv.
Impressum
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Friedrichsplatz 4-5, 76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 1600-0
Fax: 0721 1600-199
E-Mail: info@hwk-karlsruhe.de
Internet: hwk-karlsruhe.de

Rechtsform
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Vertretungsberechtigte gemäß § 109 der Handwerksordnung (HwO)
Präsident Karsten Lamprecht
Hauptgeschäftsführer Walter Bantleon
(Anschrift wie oben)
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV)
Dirk Neubauer
Telefon: 0721 1600-116
E-Mail: neubauer@hwk-karlsruhe.de
Handwerk kompakt erscheint in Zusammenarbeit mit Holzmann Medien GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 2, 86825 Bad Wörishofen

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