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Mehr Fortschritt im Bürokratieabbau nötig
"Zugegeben: Bürokratieabbau ist mühsam. Aber aus der Sicht der Handwerksbetriebe ist er auch absolut notwendig. Deshalb hätten wir uns vom Dritten Bürokratieentlastungsgesetz der Bundesregierung schon sehr viel mehr gewünscht", sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

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Ausgabe 39/2019 von Mittwoch, 2. Oktober 2019
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Innovationsförderprogramme für kleine Handwerksbetriebe
Seit Beginn des Jahres ist der "Innovationsgutschein Bayern" noch einfacher zu beantragen. Für Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern wurde außerdem der Fördersatz erhöht.

Weitere Informationen
Kurzarbeitergeld im Handwerk: Das sollten Sie wissen
Wenn die Auftragsbücher leerer werden, wird Kurzarbeit zum Thema. Immer mehr Betriebe nutzen sie derzeit. Um nicht sofort Mitarbeiter entlassen zu müssen, gibt es das Kurzarbeitergeld. Doch wer bekommt es wann? Wie hoch ist es und wer zahlt es aus? Die wichtigsten Informationen für Sie im Überblick.
Aufhebungsvertrag: Vor- und Nachteile im Überblick
Gelegentlich will oder muss man sich von einem Mitarbeiter trennen. Eine Alternative zur Kündigung ist ein Aufhebungsvertrag. Welche Tücken die Trennung im gegenseitigen Einvernehmen haben kann, erfahren Sie hier.
Teileinkünfteverfahren: Warum der Antrag vorsorglich zu stellen ist
Erhält der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung, unterliegt diese grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Bei hohen Werbungskosten kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren gestellt werden. Welche steuerlichen Konsequenzen das hat und warum der Antrag sogar vorsorglich zu stellen ist, erfahren Sie hier.
Fahrtkostenzuschüsse: Spielregeln für Steuerfreiheit – Teil 1
Anfang des Jahres wurde eine neue Steuerbefreiungsvorschrift eingeführt, mit der Zuschüsse des Arbeitgebers für bestimmte Fahrten des Arbeitnehmers mit öffentlichen Verkehrsmitteln steuerfrei beim Arbeitnehmer ankommen sollen. Doch weil es häufig Fragen gab, verzichteten viele Arbeitgeber auf dieses Gehaltsextra. Teil 1 dieser Steuer-Miniserie befasst sich mit den Antworten des Bundesfinanzministeriums auf diese Fragen.
Erbschaftsteuer: Das gilt für Betriebsinhaber
Mit der letzten Reform der Erbschaftsteuer geriet einiges ins Wanken. Die Verschonungsregeln für Betriebe wurden allerdings erhalten. Doch was muss derjenige versteuern, der erbt? Und was gilt, wenn es sich beim Erbe um einen Betrieb handelt? Erfahren Sie mehr.
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Unsere Kurshighlights
Demnächst startende Kurse in unseren Bildungszentren mit freien Plätzen für Sie und Ihre Mitarbeiter.
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Waschen, schneiden – Schadenersatz?
Ehrenamtliche und teilnehmende Mentees gesucht
Mentorinnen und Mentoren begleiten Jugendliche und junge Heranwachsende durch die Ausbildung.
Bau Innovativ in Fürstenfeldbruck
Perspektiven für die Bauwirtschaft, Erfahrungsberichte und Lösungsansätze zu integrierter Stadtentwicklung, Nachverdichtung und digitalem Planen/Bauen.
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Vertretungsberechtigte gemäß § 109 der Handwerksordnung (HwO)
Präsident Franz Xaver Peteranderl Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Hüpers
(Anschrift wie oben)

Zuständige Aufsichtsbehörde
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstraße 28, 80538 München
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