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Wiedereinführung der Meisterpflicht kommt voran
"Die Meisterpflicht bringt viele Vorteile für die Betriebe, die Kunden und für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft als Ganzes. Es ist deshalb zu begrüßen, dass es mit der Wiedereinführung einer soliden Qualifikationsanforderung in bestimmten Handwerksberufen jetzt endlich vorangeht", sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

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Ausgabe 23/2019 von Donnerstag, 13. Juni 2019
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Die neue Generation
Wie werden eigentlich aus jungen Handwerkern erfolgreiche Betriebsinhaber? Diese drei Geschichten zeigen, wie es funktionieren kann.

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Stellenanzeigen müssen frei von Diskriminierung sein, sonst drohen Entschädigungszahlungen. Betriebe sollten daher wissen, welche Formulierungen erlaubt sind, welche nicht direkt unzulässig sind, aber durchaus problematisch, und welche Ausnahmen es gibt. Erfahren Sie mehr.
Kontoleihe: Keine Haftung für Steuerrückstände von Minderjährigen
Lassen Eltern von Geschäftspartnern Geld auf das Konto ihres minderjährigen Kindes überweisen und gehen dann insolvent, kann es passieren, dass das Finanzamt die Bezahlung der rückständigen Steuern fordert. Doch es lohnt sich Gegenwehr. Erfahren Sie mehr.
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Vertretungsberechtigte gemäß § 109 der Handwerksordnung (HwO)
Präsident Franz Xaver Peteranderl Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Hüpers
(Anschrift wie oben)

Zuständige Aufsichtsbehörde
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstraße 28, 80538 München
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