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Handwerk kompakt - Ausgabe 15/2025 vom 17. April 2025 |
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© Rodnae Productions / pexels.com
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Koalitionsvertrag
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Handwerk fordert mutige Umsetzung von Reformen
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"Der Koalitionsvertrag bietet gute Ansätze in einigen Politikbereichen, in anderen bleibt er mutlos. Für eine echte Politikwende müssen die guten Vorsätze jetzt schnell und durchgreifend umgesetzt werden. Aber auch in weiteren Bereichen muss noch deutlich mehr Ehrgeiz entwickelt werden", sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern, Franz Xaver Peteranderl.
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| © argum.com |
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Ausbildung super abgeschlossen
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Noch Lust weiterzukommen?
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Die Stiftung Begabtenförderung fördert gezielt junge Fachkräfte bei ihrem beruflichen Fortkommen. Junge Gesellen, die ihre Prüfung besser als "gut" (mindestens 87 Punkte) abgeschlossen haben, können sich um ein Stipendium für berufliche Weiterqualifizierung bewerben.
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Steuertipps im Überblick
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Koalitionsvertrag: 15 Steuerpläne von Schwarz-Rot
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Der Koalitionsvertrag von Union und SPD beinhaltet zahlreiche Steueränderungen. Die Ausführungen sind teils noch vage, dennoch dürften die Änderungen zu 99 Prozent zu einer Steuerminderung führen. Ein erster Überblick zeigt, was sich bei der Umsatzsteuer, bei der Abrechnung von Überstunden, durch eine Anhebung der Entfernungspauschale oder auch beim Ehrenamt steuerlich ändern könnte.
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Anerkennungskultur
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Mitarbeiter motivieren: Warum Chefs mehr loben sollten
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Wenn die Produktivität sinkt, kann das auch daran liegen, dass sich Ihr Team nicht genug wertgeschätzt fühlt. Um etwas zu verändern, reichen oft schon kleine Gesten. Um eine Anerkennungskultur im Betrieb aufzubauen, ist Lob besonders wichtig. Hier gibt es Tipps, wie man dieses in den Betriebsalltag einbaut und wie es – richtig formuliert – die Mitarbeiter motiviert.
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Gehaltsanspruch
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BAG-Urteil: Keine Pflicht zur Bewerbung während der Freistellung
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Kündigt ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter und stellt ihn von seiner Arbeit frei, ist dieser nicht verpflichtet, sich in dieser Zeit um eine neue Anstellung zu bemühen. Daher kann ihm auch nicht einfach die Gehaltszahlung verweigert werden, entschied das Bundesarbeitsgericht. In einer Zusammenstellung der Hintergründe lesen Sie, was das Urteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet.
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Steuertipp
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Kleinunternehmerregelung 2025: Anwendungsschreiben beachten
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Zum 1. Januar 2025 wurde die Kleinunternehmerregelung reformiert. Wer sich als Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) beim Finanzamt registrieren lässt, muss 2025 völlig neue Steuerspielregeln beachten. Diese Spielregeln hat des Bundesfinanzministerium nun in einem aktuellen Schreiben vorgestellt.
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Tipps zur Vorbereitung
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Traumatische Ereignisse: Notfallplan für den Betrieb
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Ein Unfall, eine Gewalttat, ein schlimmes Ereignis, das den Betriebsalltag durcheinander bringt: Wenn in einem Unternehmen ein Notfall passiert, kann das zum traumatischen Erlebnis für einzelne oder alle Mitarbeiter werden. Arbeitgeber müssen dann eine schwierige Situation managen, mit der sie nicht gerechnet haben. Umso besser ist es, dann einen Notfallplan zur Hand zu haben und vorbereitet zu sein. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung stellt für diese Vorbereitung Infos und einen Notfallplan zum Download bereit.
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Rechtsfragen und Anwendung
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Generative KI: Leitfaden hilft Betrieben beim Start
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Generative KI ist die Form der künstlichen Intelligenz, die Unternehmen helfen kann, Texte, Bilder, Videos oder auch Musik zu erstellen. Immer stärker finden Anwendungen mit generativer KI Eingang in Arbeitsabläufe. Doch wie startet man damit? Was ist rechtlich zu beachten zu Beginn und bei der Anwendung? Der Digitalverband Bitkom hat dazu einen ausführlichen Leitfaden erstellt. Dieser beinhaltet eine Einführung in die technischen Grundlagen, er zeigt Anwendungsmöglichkeiten generativer KI und erklärt wichtige rechtliche Aspekte.
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Handwerk kompakt-Archiv
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| Impressum |
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Handwerkskammer für München und Oberbayern
Hausanschrift:
Max-Joseph-Straße 4, 80333 München
Postanschrift:
Postfach 34 01 38, 80098 München
Telefon: 089 5119-0
Fax: 089 5119-295
E-Mail: info@hwk-muenchen.de
Internet: hwk-muenchen.de
USt-Id-Nr.
DE 275882982
Rechtsform
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Zuständige Aufsichtsbehörde
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstraße 28, 80538 München
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Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV)
Thomas Graßl
Telefon: 089 5119-180
Fax: 089 5119-306
E-Mail: thomas.grassl@hwk-muenchen.de
Handwerk kompakt erscheint in Zusammenarbeit mit Holzmann Medien GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 2, 86825 Bad Wörishofen
Vertretungsberechtigte gemäß § 109 der Handwerksordnung (HwO)
Präsident Franz Xaver Peteranderl Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Hüpers (Anschrift wie oben)
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