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Handwerk kompakt - Ausgabe 13/2025 vom 03. April 2025 |
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Steuerpolitik
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Handwerk fordert Senkung der Steuerlast
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"Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem aktuellen Urteil der neuen Bundesregierung die Arbeit, den Soli abzuschaffen, nicht abgenommen. Das Handwerk fordert eine Steuerpolitik, die die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wieder stärkt, und da gehört die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags eindeutig dazu", sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.
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| © Stefan Schörghuber Stiftung |
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Stefan Schörghuber Preis 2025
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Fokus Ausbildung: Perspektiven schaffen.
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Der Stefan Schörghuber Preis 2025 zeichnet Unternehmen aus, die einen Beitrag zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen, Langzeitarbeitslosen, Migranten und anderen sozial benachteiligten Personen in den Arbeitsmarkt leisten. Er ist mit 150.000 Euro dotiert und wird an bis zu drei Preisträger verliehen. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli 2025.
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| © Fotolia |
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Familienpakt Bayern
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Jahresfachveranstaltung
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Der Bayerische Handwerkstag ist Partner des "Familienpakt Bayern". Auf der diesjährigen Jahresfachveranstaltung möchte dieser verdeutlichen, welche entscheidende Rolle Familienfreundlichkeit für erfolgreiche Arbeitgebende spielt. Die Jahresfachveranstaltung "Familienfreundlichkeit lohnt sich – Potenziale am Arbeitsmarkt nutzen" findet am Donnerstag, den 15. Mai 2025, von 9 bis 11 Uhr statt.
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Übersicht
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Lohn, Pakete, Elterngeld: Die Änderungen im April 2025
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Viel los in der Politik. Was für den März galt, das gilt auch für den April. Aber auch so ist der April geprägt von einigen Veränderungen. Beschäftigte im Bau erhalten mehr Lohn, Pakete werden teurer und auch im neuen Bundestag steht einiges an. Ein Überblick über wichtige Termine und Änderungen im April 2025.
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Ausbau der Ladeinfrastruktur
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GEIG: Wann Handwerksbetriebe Ladesäulen anbieten müssen
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Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht, Ladesäulen für Elektrofahrzeuge auf Parkplätzen von Gewerbebauten anzubieten, auch im Bestand. Für Neubauten wurde sie ausgeweitet. Doch es gibt auch Ausnahmen – je nach Betriebsgröße und der Nutzung der Gebäude. Eine Fachanwältin klärt auf, wann welche Pflichten greifen.
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Arbeitsalltag erleichtern
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KI auf dem Bau: Fünf Bereiche, in denen Betriebe profitieren
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Künstliche Intelligenz (KI) ist nur etwas für die Großen? Falsch, denn es gibt viele Lösungen, von denen auch kleine und mittelständische Betriebe profitieren können. Eine Zusammenstellung zeigt fünf Bereiche, in denen KI-Tools Mittelständlern in der Baubranche den Arbeitsalltag erleichtern. Tipps zur Umsetzung von KI.
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Digitales Bauvorhaben
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Minecraft: Handwerk startet interaktives Gaming-Projekt
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Am 2. April 2025 ist das "Monument der Zuversicht" gestartet und damit ein interaktives Bauprojekt im beliebten Minecraft-Universum. Mit Unterstützung der Kreativagentur CarlNann und Rocket Beans TV ist ein digitales Bauvorhaben ins Leben gerufen worden, das junge Menschen spielerisch für eine Zukunft im Handwerk begeistern soll. Das Projekt ist ein zentraler Bestandteil der neuen Kommunikationskampagne des Handwerks, die unter dem Motto "Wir können alles, was kommt." deutschlandweit läuft.
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Beratungs- und Vernetzungsangebot
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Neues Portal: Hier können sich Gründerinnen vernetzen
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Die bundesweite gründerinnenagentur (bga) hat ein neues Netzwerkportal gegründet. Es bietet gezielte Beratungs- und Netzwerkangebote für Gründerinnen. Zentraler Bestandteil des Portals ist ein Veranstaltungskalender. Er bündelt Offline- und Online-Events, die Frauen bei der Realisierung von Unternehmensideen helfen sollen.
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Rentenversicherung
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Erziehungszeiten für Väter: So kann man sie anrechnen lassen
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Kindererziehungszeiten kann sich entweder die Mutter oder der Vater bei der Rente anrechnen lassen. Doch nicht immer kann man dies rückwirkend geltend machen. Nicht selten sprechen Unternehmen Auszeiten für die Familie mit ihren Angestellten durch und planen sie gemeinsam. Dass es für Väter, die Erziehungszeiten ganz oder teilweise in Anspruch nehmen möchten, dabei einiges zu beachten gibt, erklärt die Rentenversicherung nun auf ihrer Website und weist auf entsprechende Info-Angebote über Erziehungszeiten für Väter hin.
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Handwerk kompakt-Archiv
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| Impressum |
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Handwerkskammer für München und Oberbayern
Hausanschrift:
Max-Joseph-Straße 4, 80333 München
Postanschrift:
Postfach 34 01 38, 80098 München
Telefon: 089 5119-0
Fax: 089 5119-295
E-Mail: info@hwk-muenchen.de
Internet: hwk-muenchen.de
USt-Id-Nr.
DE 275882982
Rechtsform
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Zuständige Aufsichtsbehörde
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstraße 28, 80538 München
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Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV)
Thomas Graßl
Telefon: 089 5119-180
Fax: 089 5119-306
E-Mail: thomas.grassl@hwk-muenchen.de
Handwerk kompakt erscheint in Zusammenarbeit mit Holzmann Medien GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 2, 86825 Bad Wörishofen
Vertretungsberechtigte gemäß § 109 der Handwerksordnung (HwO)
Präsident Franz Xaver Peteranderl Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Hüpers (Anschrift wie oben)
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Datenschutz
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